Verkehrsmesstechnik



weiterlesen

Unfallrekonstuktion



weiterlesen

Havarie-Kommissar



weiterlesen

 

Jetzt Neu: Gutachten für Verkehrsmesstechnik
(bei Geschwindigkeitsverstößen und z.B. daraus resultierendem Fahrverbot, Rotlichtverstößen und Abstandsdelikten).



Der Sachverständige welcher sich mit straßenverkehrsrechtlichen OWi-Verfahren beschäftigt und in Zusammenarbeit mit endsprechenden Rechtsanwälten steht, muss sich vor allem mit diversen in Deutschland verwendeten Messverfahren ausgiebig auseinandersetzen und ständig Weiterbildungsmaßnahmen auf diesem Fachgebiet realisieren.
Er ist selbst verantwortlich für die endsprechende Weiterbildung auf dem Gebiet der Spezifikationen in den endsprechenden Arbeitsanweisungen der zur Verwendung kommenden Messgeräte. Dieses gilt nicht nur für das Messen im Bereich von Geschwindigkeitsverstößen, sondern auch für Abstandsunterschreitungen und vor allem auch für Rotlichtverstöße.

Für meine Kunden sind sie deshalb von erheblicher Bedeutung weil gerade in diesen drei Bereichen bei endsprechenden Verstößen bsw. ein Fahrverbot, erhebliche Geldstrafen oder Punkte im Verkehrszentralregister Flensburg drohen können. Deshalb sind die Kenntnis der technischen Abläufe und Vorgaben der Messverfahren, sowie die möglichen Fehlerquellen, aber auch Bedienfehler durch das Personal unverzichtbarer Bestandteil der täglichen Arbeit des Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik.

  • Langjährige Erfahrung mit den zur Anwendung kommenden Messverfahren
  • Ständige Weiterbildung auf dem Gebiet der Verkehrsmesstechnik
  • Ausbildung
  • Zertifizierung als Sachverständiger für Schäden und Bewertungen, Beweissicherung nach Verkehrsunfällen, Havarie-kommissar etc.
Wir benutzen Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Diese sind essenziell für den Betrieb der Seite. Weitere Cookies, zu Analyse und Tracking werden nicht genutzt.

Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.